Anfrage zum Sachstand Bombergklinik –
Im Rahmen des erneuten Brandeinsatzes an der Bombergklinik am 30. Oktober 2023 und der daraus resultierenden Berichterstattung ergeben sich für die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bad Pyrmont einige Fragen, um deren unverzügliche Beantwortung wir in den nächsten Sitzungen der Ausschüsse für Feuerschutz, Sicherheit und Verkehr (FSV) und Bauen, Klima und Umwelt (BKU) bitten.
In den einzelnen Berichten ist von weiteren Brandlasten im Gebäude zu lesen. Es soll eine Hitzeentwicklung in einem Ausmaß von bis zu 800 Grad gegeben haben. Diese kann unseres Erachtens nur entstehen, wenn tatsächlich weiterhin im Gebäude noch Brandlasten vorhanden gewesen waren. Bereits bei vorigen Einsätzen wurde seitens der Feuerwehrführung in Berichten darauf hingewiesen, dass das Betreten des Gebäudes für die Feuerwehrkräfte großes Gefahrenpotenzial berge und dringend Handlungsbedarf durch den Eigentümer erforderlich sei.
Im Rahmen der Sitzung des BKU am 21.03.2023 wurde unter Punkt 9.1 die Mitteilungsvorlage 83/2023 „DEWEZET-Artikel vom 15.03.2023 – Bombergklinik – Feuerwehreinsatz“ vorgetragen. In der Vorlage wird auf eine Bauordnungsverfügung verwiesen, die dem Eigentümer am 28.12.2022 zugestellt wurde und bei Nichteinhaltung etwaige Zwangsgelder androht.
Im Rahmen der Sitzung des BKU am 12.09.2023 wurde unter Punkt 6. „Vorstellung der Planung im Bereich der ehemaligen Bombergklinik“ seitens der Planer weitere Handlungen aufgezeigt. In der Anlage zur Vorlage 256/2023 befindet sich das Schreiben des Eigentümers, in dem er auch die Entkernung des Objektes ankündigt. Im selbigen Ausschuss wurde dem Antrag 250/2023 zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens des vorhandenen Bebauungsplans Nr. 1.110.0 „Am Bomberg“ stattgegeben.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Bauordnungsverfügungen sind seitens der Verwaltung am 28.12.2022 genau erlassen worden? Sind diese voll umfänglich durch den Eigentümer umgesetzt worden? Zählten hier auch die Entfernungen von allen Brandlasten dazu? Hat eine Umsetzungsüberprüfung stattgefunden? Hat es in diesem Zusammenhang Gespräche der Verwaltung mit dem Eigentümer gegeben?
2. Sollte in den Bauordnungsverfügungen nicht die Entfernung von Brandlasten gefordert gewesen sein, wird die Verwaltung diese nun einfordern? Diese würden zum einen dem Brandschutz Rechnung tragen und weitere Brandrisiken minimieren. Die CDU-Fraktion sieht hier dringenden Handlungsbedarf und bittet die Verwaltung darum sämtliche verwaltungsseitige Möglichkeiten zu nutzen, um das Risiko weiterer Brände zu minimieren.
3. Wird die Verwaltung noch weitergehende Sicherungsmaßnahmen im und am Gebäude vom Eigentümer fordern, um die Sicherheitskräfte (also die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden) bei zukünftigen etwaigen Einsätzen im Gebäude zu schützen? Dazu zählen für uns z.B. Forderungen nach Absicherung von Öffnungen und Kenntlichmachungen dieser.
4. Sollten bauordungsrechtliche Verfügungen vom Eigentümer nicht umgesetzt worden sein und diese mitursächlich für den Brandausbruch sein stellt sich die Frage einer finanzielle (Mit)-Beteiligung des Eigentümers an den Kosten des Feuerwehreinsatzes als Zustandsstörer. Ist dieses ggfs. möglich und wenn ja, wie ist die Umsetzung angedacht?