- Antrag städtebauliche Weiterentwicklung des südlichen Stadtrandes der Gruppe CDU/Küppers vom 30.03.2022
- Anja Grages neue Vorsitzende des CDU Stadtverbandes Bad Pyrmont
- Antrag der Gruppe CDU/Küppers vom 01.11.2021
- Listenvorschlag der CDU-Bad Pyrmont zur Kreistagswahl mit großer Mehrheit bestätigt
- Vorschlag der CDU-Fraktion für eine Resolution an die Niedersächsische Landesregierung zum Erhalt unseres Konzerthauses
Anträge
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Blome,
die Gruppe CDU/Küppers FDP beantragt die städtebauliche Weiterentwicklung des südlichen Stadtrandes (Gondelteich/Emmeraue) entsprechend dem städtebaulichen Gesamtkonzept (Masterplan 2030) voranzutreiben. Dabei soll
1. die Verwaltung mit geeigneten Hochschulen kurzfristig Kontakt aufnehmen und unter Mitwirkung von Studierenden aus den Studiengängen Landschaftsplanung/Entwicklung bzw. Stadtplanung/Entwicklung im Rahmen einer begleitenden Studienarbeit Vorschläge unterbreiten.
2. Anschließend sollen diese Vorschläge öffentlich präsentiert, im Rahmen einer Bürgerbeteiligung diskutiert, mit der Stadtfeuerwehr abgestimmt und eine Handlungsempfehlung für die Aufstellung/Änderung der entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungspläne entwickelt werden.
die Gruppe CDU/Küppers FDP beantragt die städtebauliche Weiterentwicklung des südlichen Stadtrandes (Gondelteich/Emmeraue) entsprechend dem städtebaulichen Gesamtkonzept (Masterplan 2030) voranzutreiben. Dabei soll
1. die Verwaltung mit geeigneten Hochschulen kurzfristig Kontakt aufnehmen und unter Mitwirkung von Studierenden aus den Studiengängen Landschaftsplanung/Entwicklung bzw. Stadtplanung/Entwicklung im Rahmen einer begleitenden Studienarbeit Vorschläge unterbreiten.
2. Anschließend sollen diese Vorschläge öffentlich präsentiert, im Rahmen einer Bürgerbeteiligung diskutiert, mit der Stadtfeuerwehr abgestimmt und eine Handlungsempfehlung für die Aufstellung/Änderung der entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungspläne entwickelt werden.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Blome,
die Gruppe CDU/Küppers im Rat der Stadt Bad Pyrmont beantragt zur Beratung und Entscheidung in den zuständigen städtischen Gremien, das
I. die Verwaltung eine erste Einschätzung alternativer Standortvorschläge zum Bau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses der Wehren Bad Pyrmont und Holzhausen im Rahmen einer Kurzanalyse zu folgenden Standorten vornimmt:
1. Pyrmont, sog. C-Platz des Stadions
2. Pyrmont, zwischen der Südstrasse und der Sporthalle Südstrasse
3. Pyrmont, östlich „Auf der Schanze“
4. Oesdorf, Gelände der Stadtwerke
5. Oesdorf, Bahnhofstrasse (Rischlaakswiese)
6. Holzhausen, Festplatz
7. Holzhausen, Gewerbegebiet West
8. Holzhausen, östlicher Höpperbrückenweg
Die Kurzanalyse soll folgende Aussagen beinhalten:
1. Verfügbarkeit: Ist das Grundstück im Eigentum der Stadt. Wenn nein: Ist das Grundstück zu erwerben?
2. Größe: Verfügt das Grundstück über eine für das Bauvorhaben ausreichende Größe?
3. Gesetzliche Grenzen: Gibt es für die Nutzung des Grundstücks gesetzliche Ausschließungsgründe oder gesetzlich erschwerte Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Baugesetzbuch, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Niedersächsisches Wassergesetz)? Wenn ja, welche?
4. Allgemeine Geeignetheit: Müssen neben den üblichen Bodengrunduntersuchungen noch vertiefende Bodenuntersuchungen durchgeführt werden, um die Bebaubarkeit des Grundstücks zu gewährleisten (z.B. schon bekannte Kontaminationen, Quellenschutz)?
5. Feuerwehrspezifische Geeignetheit: Ist die Zuwegung zum Grundstück für die Feuerwehrfahrzeuge im Hinblick auf Breite, Gewicht und allgemeinen Sicherheitsanforderungen geeignet? Ist der Standort nach Ansicht der Feuerwehrunfallkasse geeignet? Wenn nein, welches wären notwendige Voraussetzungen zur Realisierung des Standortes?
6. Wirtschaftlichkeit: Würden sich bei der Realisierung des Bauvorhabens auf dem Grundstück unmittelbare wirtschaftlich negativen Folgen für die Stadt ergeben?
II. der Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2017 im Jahr 2022 fortgeschrieben wird.
die Gruppe CDU/Küppers im Rat der Stadt Bad Pyrmont beantragt zur Beratung und Entscheidung in den zuständigen städtischen Gremien, das
I. die Verwaltung eine erste Einschätzung alternativer Standortvorschläge zum Bau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses der Wehren Bad Pyrmont und Holzhausen im Rahmen einer Kurzanalyse zu folgenden Standorten vornimmt:
1. Pyrmont, sog. C-Platz des Stadions
2. Pyrmont, zwischen der Südstrasse und der Sporthalle Südstrasse
3. Pyrmont, östlich „Auf der Schanze“
4. Oesdorf, Gelände der Stadtwerke
5. Oesdorf, Bahnhofstrasse (Rischlaakswiese)
6. Holzhausen, Festplatz
7. Holzhausen, Gewerbegebiet West
8. Holzhausen, östlicher Höpperbrückenweg
Die Kurzanalyse soll folgende Aussagen beinhalten:
1. Verfügbarkeit: Ist das Grundstück im Eigentum der Stadt. Wenn nein: Ist das Grundstück zu erwerben?
2. Größe: Verfügt das Grundstück über eine für das Bauvorhaben ausreichende Größe?
3. Gesetzliche Grenzen: Gibt es für die Nutzung des Grundstücks gesetzliche Ausschließungsgründe oder gesetzlich erschwerte Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Baugesetzbuch, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Niedersächsisches Wassergesetz)? Wenn ja, welche?
4. Allgemeine Geeignetheit: Müssen neben den üblichen Bodengrunduntersuchungen noch vertiefende Bodenuntersuchungen durchgeführt werden, um die Bebaubarkeit des Grundstücks zu gewährleisten (z.B. schon bekannte Kontaminationen, Quellenschutz)?
5. Feuerwehrspezifische Geeignetheit: Ist die Zuwegung zum Grundstück für die Feuerwehrfahrzeuge im Hinblick auf Breite, Gewicht und allgemeinen Sicherheitsanforderungen geeignet? Ist der Standort nach Ansicht der Feuerwehrunfallkasse geeignet? Wenn nein, welches wären notwendige Voraussetzungen zur Realisierung des Standortes?
6. Wirtschaftlichkeit: Würden sich bei der Realisierung des Bauvorhabens auf dem Grundstück unmittelbare wirtschaftlich negativen Folgen für die Stadt ergeben?
II. der Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2017 im Jahr 2022 fortgeschrieben wird.
Presseschau
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